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Während des Vortrages erhalten Sie einen Einblick in die Rechte von Patientinnen und Patienten sowie anderen Leistungsempfängern im Gesundheitswesen. Es werden Beispiele der Patientenrechte dargelegt:
- das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen,
- das Recht auf Information, Aufklärung, Beratung sowie auf Selbstbestimmung.
Es werden weitere Rechte erläutert, wie z.B.: Recht auf freie Arztwahl, Qualitätssicherung in Einrichtungen, Vertragsansprüche gegenüber Einrichtungen des Gesundheitswesens, sorgfältige und qualifizierte Behandlung, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, Datenschutz/ Schweigepflicht/ Hygiene/ wissenschaftlich fundiertes Fachwissen.
Es wird zudem dargelegt, was das Patientenrechtegesetz mit den Aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen (E-Akte, E-Rezept, Telemedizin) zu tun hat. Es bleibt ausreichend Zeit um Fragen zu stellen.
Referentin:
Jutta Lingelbach
Gesundheits- und Pflegepädagogin, M.A.
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